FG Kommentierung: Betriebsunterbrechung bei zwei Tätigkeitsbereichen
Bei einem Unternehmen mit zwei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen setzt eine Betriebsunterbrechung voraus, dass beide Tätigkeiten später wieder aufgenommen werden können. Bei nur einer Tätigkeit kommt eine Betriebsunterbrechung nicht in Betracht, wenn das gesamte Betriebsvermögen veräußert worden ist.
Powered by Steuernachrichten