FG Kommentierung: Bildungsleistungen eines gemeinnützigen Vereins
Die von einem als gemeinnützig anerkannten privaten Verein im Rahmen seines defizitären Zweckbetriebs erbrachten Fort- und Weiterbildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Ein Vorsteuerabzug ist insoweit ausgeschlossen.
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