FG Kommentierung: Dokumentation der Einlage von gewillkürtem Betriebsvermögen
Soll ein Wertpapierdepot als gewillkürtes Betriebsvermögen qualifiziert werden, ist der Widmungsakt zeitnah zu dokumentieren. Dies kann durch ein zeitnahes Festschreiben der Buchhaltung oder eine schriftliche Anzeige gegenüber dem Finanzamt erfolgen.
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