FG Kommentierung: Doppelbelastung durch Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei atypischen Maklern
Die Klägerin vermittelte Grundstücksverkäufe. Dass sie grunderwerbsteuerrechtlich als sog. atypische Maklerin anzusehen ist, steht der umsatzsteuerrechtlichen Bewertung der Leistungsbeziehungen nach den zivilrechtlichen Vereinbarungen der Beteiligten nicht entgegen.
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