FG Kommentierung: Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers
Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes liegende Wohnung eines ledigen Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.
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