FG Kommentierung: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Anwaltskanzlei
Das Thüringer FG entschied, dass von einer Anwaltskanzlei gezahlte Beiträge zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten führen - selbst wenn der Versicherungsschutz die Mindestversicherungssumme übersteigt und sich ausdrücklich auf die angestellten Anwälte erstreckt.
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