FG Kommentierung: Einfuhrabgaben bei Verkauf eines Unfallfahrzeugs
Einfuhrabgaben sind zu erheben, wenn ein anlässlich der Übersiedlung von der Schweiz in das Inland als Übersiedlungsgut zur Endverwendung angemeldeter Pkw vor Ablauf von 12 Monaten ohne vorherige Unterrichtung der Behörden veräußert wird.
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