FG Kommentierung: Einheitliches Vertragswerk bei der Grunderwerbsteuer
Eine „zur Baureife gediehene“ Vorplanung und eine Preisliste des Bauunternehmers, in der auch die Grundstückspreise aufgeführt sind, sprechen für ein strukturiertes Zusammenwirken zwischen Grundstückverkäufer und Bauunternehmer. Der Grundstückskäufer muss dann die Grunderwerbsteuer nicht nur aus dem Grundstückskaufpreis, sondern auch aus den Baukosten bezahlen.
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