FG Kommentierung: Entfernungspauschale: Nutzung verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel
Legt der Arbeitnehmer die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowohl mit dem eigenen Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück, ist die insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale teilstreckenbezogen zu ermitteln. Teilstrecken, die mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, sind dabei als eine Teilstrecke anzusehen.
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