FG Kommentierung: Entnahmen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringung in Kapitalgesellschaften
Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann nur dann zum Buchwert erfolgen, wenn der Stand des Kapitalkontos zum Einbringungsstichtag nicht negativ ist. Dabei ist zu beachten, dass Entnahmen im Rückwirkungszeitraum vom Stand des Kapitalkontos in Abzug zu bringen sind.
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