FG Kommentierung: Erdienbarkeit einer Pensionszusage für nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer muss mindestens 12 Jahre dem Betrieb angehören und mindestens 3 Jahre bis zum Ruhestand noch aktiv sein. Dies gilt auch für die Erdienbarkeit einer außerplanmäßigen Erhöhung einer Pensionszusage.
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