FG Kommentierung: Erfassung von jungem Verwaltungsvermögen
Zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen gehört nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist.
Powered by Reisesuchmaschine