FG Kommentierung: Errichtung einer Aufdach-Photovoltaikanlage ist steuerabzugspflichtige Bauleistung
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass das Aufstellen einer Aufdach-Photovoltaikanlage eine Bauleistung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG ist, sodass der Leistungsempfänger für entsprechende Vergütungen Bauabzugssteuer abführen muss. Das letzte Wort liegt nun beim BFH.
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