FG Kommentierung: Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach dem Erbschaftsteuergesetz
Die Regelung zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.
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