FG Kommentierung: Fehlerhaften Angaben im CMR-Brief
Der Vertrauensschutz gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG bei innergemeinschaftlichen Fahrzeuglieferungen greift dann nicht, wenn der als Buch- und Belegnachweis vorgelegte CMR-Frachtbrief nur teilweise bzw. falsch ausgefüllt ist und Zweifel am Vorliegen einer Geschäftsbeziehung bestehen.
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