FG Kommentierung: Feststellung des Grundstückswerts bei Erbbaugrundstücken
Der Wert eines Erbbaugrundstücks kann im Vergleichswertverfahren ermittelt werden, sofern Vergleichskaufpreise oder abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. Dabei gelten die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte als verbindlich.
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