FG Kommentierung: Gemeinschaftliche Erzielung von Vermietungseinkünften
Bei Prüfung der Frage, ob Miteigentümer den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung gemeinschaftlich verwirklicht haben, ist maßgeblich darauf abzustellen, ob beide durch den Mietvertrag berechtigt und verpflichtet werden.
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