FG Kommentierung: Gesonderte Feststellung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer
Ein Feststellungsbescheid über einen Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer, dessen Inhaltsadressat nur einer von mehreren Vermächtnisnehmern ist, ist mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig im Sinne von § 125 AO.
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