FG Kommentierung: GrESt: Berücksichtigung einer Instandhaltungsrücklage bei Zwangsversteigerung
Auch im Falle des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch Meistgebot bei der Zwangsversteigerung ist eine übergehende Instandhaltungsrücklage von der Bemessungsgrundlage (also vom Meistgebot) abzuziehen.
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