FG Kommentierung: Hausbesuche eines Tierarztes sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Leistungen eines Tierarztes sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar, da sie gewöhnlich nicht durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Mit dieser Entscheidung wies das FG Nürnberg die Klage zweier Pferdehalter ab.
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