FG Kommentierung: Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung bei altersbedingtem Umzug
Hat sich ein Steuerpflichtiger nur aus Altersgründen für eine Heimunterbringung entschieden und ist er nur in dem bei Personen seines Alters üblichen Umfang pflegebedürftig, sind nur die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, die für die Unterbringung in der Pflegestation eines Heims anfallen oder die zusätzlich zu dem Pauschalentgelt für die Unterbringung und eine eventuelle Grundpflege im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
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