FG Kommentierung: "Inländer-Freibetrag" für Erbschaften und Schenkungen zwischen Schweizern?
Geht bei Erbschaften oder Schenkungen zwischen in Drittländern (z. B. Schweiz) ansässigen Personen auch in Deutschland belegenes Vermögen (z. B. Grundstücke) über, erhält der Erwerber den "Inländer-Freibetrag". Das ist der Freibetrag, den das Finanzamt insbesondere dann gewähren würde, wenn der Erblasser/Schenker oder Erbe/Beschenkte seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt hätte.
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