FG Kommentierung: Instandhaltungsrücklage bei Zwangsversteigerung
Anders als beim rechtsgeschäftlichen Erwerb mindert beim Erwerb von Wohneigentum im Wege der Zwangsversteigerung eine bestehende Instandhaltungsrücklage die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht.
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