FG Kommentierung: Kein geldwerter Vorteil aus Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
Das FG Hamburg entschied, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil bei ihren angestellten Anwälten auslöst, da die Versicherungsbeiträge im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gesellschaft geleistet wurden.
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