FG Kommentierung: Kein Vorsteuerabzug bei "unzutreffender" Steuernummer auf der Rechnung
Eine Rechnungskorrektur wegen unzutreffender Steuernummer entfaltet keine Rückwirkung. Der bisherigen EuGH-Rechtsprechung ist nicht explizit zu entnehmen, dass der Besitz einer berichtigten Rechnung den Vorsteuerabzug zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.
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