FG Kommentierung: Kein Vorsteuerabzug bei Widerspruch gegen eine Gutschrift
Eine Gutschrift, die ihre Wirkung als Rechnung verloren hat, berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Ein wirksamer Widerspruch ist auch gegen eine zutreffende Gutschrift möglich, eine Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts sieht das UStG nicht vor.
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