FG Kommentierung: Keine Anwendung der BFH-Rechtsprechung zu Prozesskosten
Mit einem vielbeachteten Grundsatzurteil hatte der BFH in 2011 die Voraussetzungen für den Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen erheblich gelockert. Das Schleswig-Holsteinische FG setzte sich nun über diese Rechtsprechung hinweg und wandte stattdessen die alten (strengeren) Abzugsvoraussetzungen an.
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