FG Kommentierung: Keine Lohnsteuerpauschalierung für Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG ist für das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der zu 50% an der GmbH beteiligt ist, nicht möglich. Ursache hierfür ist, dass nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Für Einnahmen aus einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit ist die Lohnsteuerpauschalierung nicht möglich.
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