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FG Kommentierung: Keine offenbare Unrichtigkeit bei doppelter Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen

Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor, wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts bei der Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts ein sich in den Steuerakten befindliches Schreiben des Steuerpflichtigen übersehen und deshalb nicht berücksichtigt hat, dass ein Teil der Prüfungsfeststellungen bereits in einer während der Prüfung eingereichten berichtigten Steueranmeldung erfasst worden war.












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