FG Kommentierung: Keine pauschalen Kilometersätze bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Als Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wurden. Der Ansatz pauschaler Kilometersätze ist gesetzlich weder ausdrücklich geregelt noch gewollt.
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