FG Kommentierung: Keine regelmäßige Arbeitsstätte selbst bei längerfristigen Einsätzen von Leiharbeitnehmern
Leiharbeitnehmer können nach Ansicht des FG Baden-Württemberg an ihrem Einsatzort (Kunden des Arbeitgebers) keine regelmäßige Arbeitsstätte begründen. Denn selbst bei längerfristigen Einsätzen bleibt ihr zukünftiger Beschäftigungsort ungewiss, so das Gericht.
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