FG Kommentierung: Keine steuerbegünstigte Handwerkerleistung bei nachträglichem Einbau einer Dachgaube
Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Erweiterung der Wohnfläche anfallen. Daher ist der nachträgliche Einbau einer Dachgaube nicht gem. § 35a EStG begünstigt, auch wenn sich dadurch nur eine geringe Erweiterung der Wohnfläche (hier ca. 2,4 m²) ergibt.
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