FG Kommentierung: Keine Wiedereinsetzung bei Nichtanfechtung aller Bescheide gleichen Datums
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet aus, wenn der Steuerberater Bescheide versehentlich nicht in seinem Einspruchsschreiben genannt hat und die fehlende Anfechtung der Bescheide bei sorgfältiger Bearbeitung hätte auffallen müssen.
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