FG Kommentierung: Kindergeld: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Wohnsitzes im Inland
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland obliegt dem Kläger. Eine nur vorübergehende oder notdürftige Unterbringungsmöglichkeit reicht nicht aus. Innehaben der Wohnung bedeutet, dass der Anspruchsteller tatsächlich über sie verfügen kann und sie als Bleibe entweder ständig benutzt oder sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch in größeren Zeitabständen - aufsucht.
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