FG Kommentierung: Kindergeld während eins dualen Studiums nach Abschluss der Erstausbildung
Setzt das Kind nach Abschluss der Erstausbildung ein duales Studium zu einem weiteren Berufsabschluss fort und geht es darüber hinaus einer Erwerbstätigkeit in einem Ausbildungsdienstverhältnis nach, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.
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