FG Kommentierung: Konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten
Eine konkludente Mitunternehmerschaft liegt zwischen Ehegatten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vor, wenn der selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz entweder den Eheleuten gemeinsam oder ein erheblicher Teil des landwirtschaftlichen Grundbesitzes jedem Ehegatten zu Alleineigentum oder zu Miteigentum gehört und die Eheleute in der Landwirtschaft gemeinsam arbeiten.
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