FG Kommentierung: Kurbetrieb und Glühweinstand als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art
Der Kurbetrieb einer Gemeinde und ein von ihr zu Werbezwecken betriebener Verkaufsstand können gleichartige Betriebe gewerblicher Art (BgA) darstellen und damit als einheitlicher BgA zusammengefasst werden.
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