FG Kommentierung: Kurzfristige Überlassung von Sportanlagen ist umsatzsteuerpflichtig
Die Überlassung von Sportanlagen ist nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei. Die Vermietung einer Sporthalle kann zwar steuerfrei erfolgen. Dabei kommt es aber insbesondere auf die Vertragslaufzeit als geeignetes Abgrenzungskriterium an.
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