FG Kommentierung: Miete und Verpflegung als ausbildungsbedingter Mehraufwand i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG
Obwohl das nicht einkommensteuerbare Stipendium für das Promotionsstudium eines Kindes in Großbritannien bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Bezug zu berücksichtigen ist, mindern die Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung nicht die Bezüge.
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