FG Kommentierung: Nachweis der Arbeitslohnbesteuerung in Indien
Wird für einen Steuerpflichtigen in Indien keine Veranlagung durchgeführt, kann er den Nachweis der tatsächlichen Besteuerung der in Indien erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke des § 50d Abs. 8 EStG auch durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers führen.
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