FG Kommentierung: Nachweispflicht des Wiederverkäufers bei der Differenzbesteuerung
Der Wiederverkäufer trägt bezüglich des Vorlieferanten in § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 UStG die Darlegungs- und Beweislast, entschied das FG Düsseldorf.
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