FG Kommentierung: NATO-Zahlungen für Tätigkeit bei der ISAF in Afghanistan
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass Zahlungen der NATO, die ein Berater ("International Civilian Consultant") für seine Tätigkeit bei der ISAF in Afghanistan erhält, in Deutschland in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig sind.
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