FG Kommentierung: Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb eines Erbanteils
Das FG München entschied, dass ein Miterbe einen privaten Veräußerungsgewinn versteuern muss, wenn er einen Erbteil (und damit ein Grundstück) entgeltlich erwirbt und es innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als Alleineigentümer wieder veräußert.
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