FG Kommentierung: Prüfung der Pflichtveranlagungsgrenze
Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind die positiven Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf Ebene der Einkünfte und nicht erst als Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte um die zum 31.12. des Vorjahrs festgestellten negativen Einkünfte aus dieser Einkunftsart zu berücksichtigen.
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