FG Kommentierung: Regelmäßige Arbeitsstätte eines Landmaschinenfahrers
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Landmaschinenfahrers, der Flächen bearbeitet, die weder zusammenhängend noch mit ortsfesten betrieblichen Einrichtungen versehen sind, ist der Betriebssitz seines Arbeitgebers, den er regelmäßig vor Arbeitsbeginn aufsucht, um dort die Maschine zu übernehmen, mit der er seine Tätigkeit ausübt.
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