FG Kommentierung: Rettungsassistent hat erste Tätigkeitsstätte in Rettungswache
Das FG Nürnberg entschied, dass ein Rettungsassistent in seiner Rettungswache eine erste Tätigkeitsstätte innehat, sodass er keine Verpflegungsmehraufwendungen für seine Arbeitstage abziehen kann.
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