FG Kommentierung: Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach Kapitalübertragung auf Ehegatten
Wird das Guthaben eines Altersvorsorgevertrags bei Tod des Steuerpflichtigen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, sind die Zulagen nicht zurück zu fordern, wenn bei den Ehegatten im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind.
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