FG Kommentierung: Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten als Arbeitslohn
Schadensersatzzahlungen eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn sind auch dann als Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1a EStG steuerpflichtig, wenn sie dafür geleistet werden, dass infolge eines schadensstiftenden Ereignisses kein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Powered by Vergleichsportal
