FG Kommentierung: Schätzung von Betriebseinnahmen bei ungeklärtem Geldzuwachs
Ein ungeklärter Geldzuwachs im Privatvermögen oder eine ungeklärte Einlage in das Betriebsvermögen rechtfertigen – unter weiteren Voraussetzungen – auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht wurden.
Powered by Vergleichsportal