FG Kommentierung: Sicherheitszuschlag von 10 % bei gravierenden Kassenführungsmängeln
Gravierende Mängel einer Kassenbuchführung können einen Sicherheitszuschlag von 10% rechtfertigen. Dieser Zuschlag kann nur dann aus dem erklärten Umsatz abgeleitet werden, wenn das schlüssig und nachvollziehbar begründet wird.
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